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21.12.2011, 10:58 Uhr
Gesetzentwurf von CDU und FDP zur Neuregelung der Dichtheitsprüfung vorgelegt
Parlamentarische Beratung beginnt in 2012
Die Kontroverse um eine bürgerfreundliche Ausgestaltung der Dichtheitsprüfung geht mit Vorlage eines gemeinsamen Gesetzentwurfes (Drucksache 15/3563) der Landtagsfraktionen von CDU und FDP in eine neue Runde.
Die Fraktionen von CDU und FDP im Düsseldorfer Landtag haben, wie bereits auch an dieser Stelle angekündigt, einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswassergesetzes vorgelegt, um die Dichtheit privater Abwasseranlagen sicherzustellen und die Prüfung auf eine neue bürger- und umweltfreundliche Gesetzesgrundlage zu stellen.
Die Fraktionen von CDU und FDP im Düsseldorfer Landtag haben, wie bereits auch an dieser Stelle angekündigt, einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswassergesetzes vorgelegt, um die Dichtheit privater Abwasseranlagen sicherzustellen und die Prüfung auf eine neue bürger- und umweltfreundliche Gesetzesgrundlage zu stellen.
„Ein Abwasserrohr muss dicht sein. Dieses Prinzip machen CDU und FDP mit dem Gesetzentwurf unmissverständlich klar“, erklärt der Vorsitzende des Landesumweltausschusses, Friedhelm Ortgies. Nachdem der Landesumweltminister Johannes Remmel durch administrative Defizite viele Menschen gegen eine grundsätzlich sinnvolle umwelt- und wasserpolitische Maßnahme aufgebracht habe, wollten CDU und FDP gemeinsam an einer für alle Seiten zuverlässigen Regelung arbeiten.
Eine Dichtheitsprüfung solle grundsätzlich bei neu zu errichtenden Anlagen durchgeführt werden. Bei bereits bestehenden Anschlüssen solle sie künftig nur noch dann erforderlich sein, wenn bedeutende Änderungen vorgenommen würden oder ein begründeter Verdacht auf eine Boden-, Wasser- oder Umweltverschmutzung vorliege. Damit werde die Ausgewogenheit zwischen ökologischer Notwendigkeit und ökonomischer Vernunft wieder hergestellt.
Eine Dichtheitsprüfung solle grundsätzlich bei neu zu errichtenden Anlagen durchgeführt werden. Bei bereits bestehenden Anschlüssen solle sie künftig nur noch dann erforderlich sein, wenn bedeutende Änderungen vorgenommen würden oder ein begründeter Verdacht auf eine Boden-, Wasser- oder Umweltverschmutzung vorliege. Damit werde die Ausgewogenheit zwischen ökologischer Notwendigkeit und ökonomischer Vernunft wieder hergestellt.
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